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   BGH, 21.08.2018 - 3 StR 275/18   

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https://dejure.org/2018,28968
BGH, 21.08.2018 - 3 StR 275/18 (https://dejure.org/2018,28968)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2018 - 3 StR 275/18 (https://dejure.org/2018,28968)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2018 - 3 StR 275/18 (https://dejure.org/2018,28968)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 354 Abs. 1 StPO
    Schuldspruchänderung durch das Revisionsgericht

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 1 BtMG
    Verhältnis von bandenmäßiger Einfuhr und bandenmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.11.2012 - 4 StR 440/12

    Bewertungseinheit beim unerlaubten bandenmäßigen Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 21.08.2018 - 3 StR 275/18
    Als bloßer Teilakt geht die zugleich verwirklichte unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge insoweit im unerlaubten bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf (BGH NStZ-RR 2010, 216; BGH, Beschluss vom 6. November 2012, 4 StR 440/12, Rn. 4, juris; BGH, Beschluss vom 11. März 2003, 1 StR 50/03).

    Daneben ist zum Ausdruck zu bringen, dass ein weiterer Anteil von einem Drittel des Heroins zum Eigenverbrauch der Angeklagten A. und I. S. eingeführt wurde (vgl. zur Einfuhr eines Betäubungsmittelanteils unterhalb der Grenze zur nicht geringen Menge BGH, Beschluss vom 6. November 2012, 4 StR 440/12, Rn. 4, juris; vgl. zum Erwerb einer nicht geringen Menge zum Eigenverbrauch neben dem Erwerb einer nicht geringen Menge zum Handeltreiben Senat NStZ 2006, 173).

  • BGH, 11.03.2003 - 1 StR 50/03

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit und Beihilfe; Einfuhr;

    Auszug aus BGH, 21.08.2018 - 3 StR 275/18
    Als bloßer Teilakt geht die zugleich verwirklichte unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge insoweit im unerlaubten bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf (BGH NStZ-RR 2010, 216; BGH, Beschluss vom 6. November 2012, 4 StR 440/12, Rn. 4, juris; BGH, Beschluss vom 11. März 2003, 1 StR 50/03).
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